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Finanzielle Soforthilfe – Einmalzahlung für Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler

Die Thüringer Aufbaubank bietet seit 23.03.2020 ein CORONA Soforthilfeprogramm für Unternehmen an. Dies ist ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurück bezahlt werden muss.

Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen.
(Quelle: TAB – www.aufbaubank.de)

Die Antragsformulare  und die wichtigen Informationen zur Beantragung finden sie hier

Soforthilfe Corona 2020 – Antrag

Anlage zum Antrag Corona – De-minimis-Erklärung

Soforthilfe Corona – Hinweisblatt

 

Weitere Informationen finden unter

https://www.aufbaubank.de/coronasoforthilfe

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