Finanzielle Soforthilfe – Einmalzahlung für Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler
Die Thüringer Aufbaubank bietet seit 23.03.2020 ein CORONA Soforthilfeprogramm für Unternehmen an. Dies ist ein einmaliger Zuschuss, der nicht zurück bezahlt werden muss.
Antragsberechtigt sind im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen (inkl. Einzelunternehmen) sowie Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, auch wenn diese über keine Gewerbeanmeldung verfügen) und wirtschaftsnahe freie Berufe und die Kreativwirtschaft der Branchennummern 71-74, 85.5 sowie 90 gemäß Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008).
Gefördert werden Unternehmen mit Betriebsstätte in Thüringen.
(Quelle: TAB – www.aufbaubank.de)
Die Antragsformulare und die wichtigen Informationen zur Beantragung finden sie hier
Soforthilfe Corona 2020 – Antrag
Anlage zum Antrag Corona – De-minimis-Erklärung
Soforthilfe Corona – Hinweisblatt
Weitere Informationen finden unter