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Neue Regelungen zur Eindämmung des Corona Virus

Die Landesregierung wird die Geltungsdauer der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung zunächst auf den 25. Mai 2020 verlängern. Im Ergebnis der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April 2020 werden mit Wirkung zum 4. Mai 2020 folgende Regelungen getroffen:

  • Öffnung der Geschäfte ohne Beschränkung der Verkaufsfläche,
  • Öffnung von Einrichtungen der Fußpflege, Kosmetik- und Nagelstudios, wenn sie aufgrund der unvermeidbaren körperlichen Nähe spezifische Schutzerfordernisse einhalten,
  • Öffnung von Musikschulen und Jugendkunstschulen für den Einzelunterricht und Unterricht in Kleinstgruppen auf Basis der von den Fachverbänden vorlegten Hygiene- und Sicherheitskonzepte,
  • Öffnung von Fahrschulen für den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung für die Führerscheinklassen AM, A1, A2 und A (Motorrad) unter Auflagen zur Hygiene und Sicherheitskonzepten,
  • Öffnung der Spielplätze,
  • Ermöglichung des Individualsports im Freien, bei dem die Kontaktbeschränkungen und der Mindestabstand eingehalten werden, wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, Reiten und ähnliche Sportarten.

Mehr Informationen gibt es u. a. hier: https://www.suhltrifft.de/content/view/6637/2246 oder hier: https://corona.thueringen.de/covid-19-bulletin/

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