Öffnungen in Suhl ab 02.06.2021
Auf Grundlage der aktuellen Inzidenz-Zahl in Suhl (unter 50) sind ab Donnerstag 03.06.2021 weiter Öffnungen möglich.
Einzelhandel
- Maskenpflicht*
Gastronomie
Innenbereich : Maskenpflicht*, Kontaktnachverfolgung **,Testpflicht**
Außenbereich : Maskenpflicht*, Kontaktnachverfolgung **
Tourismus
Campingplätze, Ferienhäuser und Ferienwohnungen: Kontaktnachverfolgung **
Hotels und Pensionen: Maskenpflicht*, Kontaktnachverfolgung **,Testpflicht**
Busreiseveranstaltungen für Tagesveranstaltungen und Mehrtagesreise: Maskenpflicht*, Kontaktnachverfolgung **, Testpflicht**
Freizeitangebote
Kinos, Theater und Zoo
Innen: : Maskenpflicht*, Kontaktnachverfolgung **,Testpflicht**
Außen: ohne Beschränkungen
Museen und Gedenkstätten
Innen: : Maskenpflicht*, Kontaktnachverfolgung **
Außen: ohne Beschränkungen
Schwimmbäder
Innen: : Maskenpflicht*, Kontaktnachverfolgung **
Außen: ohne Beschränkungen
Fitnessstudio und Saunen: Maskenpflicht*, Kontaktnachverfolgung **,Testpflicht**
Erklärung:
- Testpflicht. Es muss ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Besuchs mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegt werden. Von der Testpflicht ausgenommen sind vollständig Geimpfte, Corona-Genesene sowie Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
- Maskenpflicht: Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung.
- Kontaktnachverfolgung mit z.B. Luca-App, schriftlich und v.a.
Eine Gesamte Übersicht der Branchen finden Sie HIER.